Sonderprüfungen schaffen Klarheit in besonderen Unternehmenssituationen. Wir prüfen unabhängig, objektiv und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge – damit Sie verlässlich entscheiden können.
Sonderprüfungen kommen immer dann ins Spiel, wenn Transparenz, Kontrolle und eine unabhängige Beurteilung gefragt sind, etwa bei Kapitalmaßnahmen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder Umstrukturierungen. Wir prüfen gründlich, neutral und mit Fokus auf das Wesentliche. Im Fokus steht dabei das wirtschaftlich Wesentliche, nicht der reine Formalismus.
Gesetzliche Sonderprüfungen
Nach den §§ 142, 258, 315 HGB und AktG – beispielsweise bei Gründung, Kapitalerhöhung oder Eingliederung von Gesellschaften.
Freiwillige Sonderprüfungen
Auf Wunsch von Gesellschaftern oder Investoren zur unabhängigen Bewertung von Risiken, Vermögenswerten oder Geschäftsvorfällen.
Compliance- & Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
Analyse interner Prozesse und Kontrollsysteme auf Wirksamkeit, Nachvollziehbarkeit und Effizienz.
Prüfungen bei Unternehmenskäufen
Objektive Analyse von Daten, Verträgen und Strukturen als Grundlage für Due-Diligence- oder M&A-Prozesse.
Sonderprüfungen erfordern Erfahrung, Diskretion und Sorgfalt. Unsere Wirtschaftsprüfer kombinieren juristische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Expertise. Jede Prüfung wird von einem Berufsträger persönlich betreut, mit Fingerspitzengefühl und einem klaren Fokus auf verlässliche Ergebnisse.
Objektive Ergebnisse
Unabhängige, nachvollziehbare Analysen für fundierte Entscheidungen.
Interdisziplinäre Expertise
Verbindung von Wirtschaftsprüfung, Recht und Betriebswirtschaft für ganzheitliche Lösungen.
Erfahrung in Sonderfällen
Umfassende Erfahrung mit komplexen Prüfungen in Konzernen, Holdings und Beteiligungsstrukturen.
Vertraulichkeit
Sensible Daten bleiben geschützt – absolute Diskretion ist selbstverständlich.
Jede Sonderprüfung wird individuell konzipiert, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Wir arbeiten strukturiert, transparent und im ständigen Austausch mit Ihnen.
Verständnis des Prüfungsanlasses, Sichtung relevanter Unterlagen und Definition der Ziele.
Festlegung des Prüfungsumfangs, Auswahl geeigneter Methoden und Abstimmung mit den Beteiligten.
Analyse und Bewertung von Sachverhalten, Prozessen und Dokumenten – objektiv und nachvollziehbar.
Präsentation der Ergebnisse, rechtliche Einschätzung und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen, Aufsichtsräte, Investoren und Gesellschafter, die Gewissheit und Transparenz benötigen. Besonders gefragt sind Sonderprüfungen bei Kapitalmaßnahmen, Unstimmigkeiten oder wichtigen Transaktionen. Wir schaffen Vertrauen durch nachvollziehbare Ergebnisse, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Komplexe Prüfungen erfordern interdisziplinäre Zusammenarbeit. Über unser Netzwerk aus Fachanwälten, IT- und Steuerspezialisten sichern wir höchste Qualität für rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen auch in anspruchsvollen Situationen.
Jan
Sehr kompetentes und freundliches Team! Alles wurde schnell und zuverlässig erledigt, und selbst komplizierte Fragen haben sie mir verständlich erklärt. Ich habe mich bestens betreut gefühlt und kann Moses & Partner nur weiterempfehlen.
Karolina
Unsere familiengeführtes und erfolgreiches Unternehmen wird nun seit 3 Jahren von Moses & Partner beraten und unterstützt. Wir sind mit der kompetenten und zuverlässigen Leistung überaus zufrieden und können diese Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auch bei komplexen Unternehmenssituationen sehr empfehlen.
Marlien
Sehr zuverlässig und überaus kompetentes Team - ich fühle mich hier stets gut beraten!
Sie möchten mehr über unsere Leistungen im Bereich Sonderprüfungen erfahren? Wir beraten Sie persönlich und vertraulich – sprechen Sie uns einfach an.
Eine gesetzliche Sonderprüfung kann nach HGB oder AktG erforderlich sein – etwa bei Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen oder bei Verdacht auf Pflichtverletzungen. Wir prüfen den konkreten Anlass und übernehmen die rechtssichere Durchführung.
In der Regel können Gesellschafter, Aufsichtsräte oder Hauptversammlungen eine Sonderprüfung veranlassen. Wir unterstützen bei der Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Organen.
Die Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität ab. Dank klarer Prozesse und digitaler Zusammenarbeit führen wir Prüfungen effizient durch – ohne Abstriche bei der Qualität.
Freiwillige Sonderprüfungen erhöhen die Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Investoren oder Behörden und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen. Sie schaffen Vertrauen und dienen der Entscheidungsabsicherung.
Diskretion hat höchste Priorität. Alle Informationen und Ergebnisse werden vertraulich behandelt und ausschließlich berechtigten Empfängern zugänglich gemacht.